Präsentationsunterlage · Mai 2026

Website-Analyse
grundschule-lohra.de

Dokumentation der rechtlichen Anforderungen, Verstöße und funktionalen Lücken der aktuellen Schulwebsite — und wie dieser Prototyp sie behebt.

Nicht erfüllt
Unvollständig
Nicht prüfbar

Impressum

Datenschutzerklärung

Barrierefreiheit WCAG 2.1 AA

Barrierefreiheitserklärung

HTTPS / SSL-Zertifikat

Auftragsverarbeitung AVV

Impressum (§ 5 DDG)

Unvollständig

Vorhanden, aber unvollständig

  • Gesetz falsch benannt: „§ 5 TMG" — heißt seit Mai 2024 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
  • E-Mail-Adresse nicht direkt zugänglich (Spam-Schutz versteckt sie)
  • Schulträger (Landkreis Marburg-Biedenkopf) nicht genannt

Datenschutzerklärung (DSGVO)

Nicht erfüllt

Fehlt vollständig

  • Nur ein kurzer Cookie-Hinweis im Impressum
  • Kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Kein Hinweis auf Rechtsgrundlage, Speicherdauer oder Betroffenenrechte
  • Cookieinfoscript.com als externer Dienst ohne Erwähnung in einer Datenschutzerklärung

Barrierefreiheit WCAG 2.1 AA (BITV 2.0)

Nicht erfüllt

Nicht erfüllt

  • Keine ARIA-Attribute, kein Skip-Link, keine Landmark-Rollen
  • Farbkontraste nicht geprüft
  • Keine Tastaturnavigation erkennbar
  • Alt-Texte auf Bildern nicht prüfbar (Seite seit Analyse offline)

Barrierefreiheitserklärung (EU-Richtlinie 2016/2102)

Nicht erfüllt

Fehlt vollständig

  • Für öffentliche Stellen Pflicht seit 23. September 2020
  • Muss Selbsteinschätzung, Datum, Feedback-Kanal und Durchsetzungsstelle nennen
  • Nicht auf grundschule-lohra.de vorhanden

HTTPS / SSL-Zertifikat (Art. 32 DSGVO)

Nicht erfüllt

Kein SSL — Browser zeigt „Nicht sicher"

  • Die Website wird über unverschlüsseltes HTTP ausgeliefert — bestätigt durch Browser-Warnung
  • Alle übertragenen Daten (Formulare, Cookies, Sitzungen) sind im Netzwerk lesbar
  • Art. 32 DSGVO fordert „dem Stand der Technik entsprechende" technische Maßnahmen — HTTPS ist seit 2018 Mindeststandard
  • Chrome, Firefox und Edge markieren HTTP-Seiten aktiv als unsicher und warnen Nutzer
  • Besonders kritisch: Eltern könnten sensible Daten (Krankmeldungen, Kontakt) über eine unsichere Verbindung senden

Auftragsverarbeitung AVV (Art. 28 DSGVO)

Nicht erfüllt

Verstoß — bereits heute wirksam

  • Cookieinfoscript.com bindet externes JS ein und verarbeitet Nutzerdaten (IP, Browser) — ohne erkennbaren AVV bereits heute rechtswidrig
  • Kein Nachweis über Hostingvertrag mit Datenschutzklausel
  • Einfordern können: Hessischer Datenschutzbeauftragter (HDSIG), Schulträger Landkreis Marburg-Biedenkopf, Betroffene im Schadensfall (Art. 82 DSGVO)
  • Ohne AVV haftet die Schule bei Datenpanne uneingeschränkt — die Haftungsschutzklausel des Dienstleisters greift nicht

Fristen bereits überschritten

Mai 2018: DSGVO in Kraft. Art. 32 verlangt HTTPS als Mindestmaßnahme. Die Website ist auch 2026 noch unverschlüsselt.

23. September 2020: Barrierefreiheitserklärung Pflicht für alle öffentlichen Stellen (EU-Richtlinie 2016/2102 → BITV 2.0). Ist nicht vorhanden — seit über 5 Jahren.

Mai 2024: Umbenennung TMG → DDG. Impressum referenziert noch das alte Gesetz.

28. Juni 2025: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt nun auch für private Angebote mit öffentlicher Funktion. Schulen als öffentliche Stellen waren schon vorher betroffen.

Funktionale Lücken

Krankmeldung

Nur telefonisch — Eltern müssen in der Warteschleife warten

Mobile Darstellung

2019er HTML-Seite, nicht für Smartphones optimiert

Suchfunktion

Keine interne Suche vorhanden

Barrierefreie Dokumente

PDFs ohne Tagging, nicht mit Screen-Readern lesbar

Aktuelle Termine / Kalender

Statisch gepflegt, kein interaktiver Kalender

Elternbereich / Login

Kein geschützter Bereich für Elterninformationen

~65%

aller deutschen Websitebesuche kommen von Smartphones

Bei Eltern von Grundschulkindern liegt der Anteil noch höher — sie öffnen die Schulseite nicht nach Feierabend am Rechner, sondern morgens um 7:30 Uhr, wenn das Kind krank aufwacht. Die aktuelle Website ist dafür nicht ausgelegt. Dieser Prototyp ist es.

Quelle: Statista, Mobilanteil Deutschland 2024

Geräte

Desktop-Layout aus 2019 — auf dem Smartphone kaum nutzbar, Text zu klein, Links zu eng

Mobile-First — für Smartphones gebaut, funktioniert auf allen Bildschirmgrößen

Krankmeldung

Eltern müssen anrufen, in Warteschleifen warten, ggf. Voicemail hinterlassen — oft vor 7:45 Uhr

Formular direkt in der Navigationsleiste erreichbar — in unter 2 Minuten, jederzeit, überall

Startseite

Keine klare Struktur — Eltern müssen selbst suchen, was sie gerade brauchen

Vier Schnellzugriffe (Krankmeldung, Termine, Formulare, Kontakt) sofort sichtbar — keine Suche nötig

Ladezeit

Dynamische PHP-Seite oder CMS mit externen Skripten (cookieinfoscript.com) — langsam auf mobilem Internet

Statisches HTML — keine Server-Logik, keine Wartezeit, auch bei schlechtem Empfang schnell

Akute Informationen

Aktuelle Meldungen vergraben — kein Hinweis bei kurzfristigen Ausfällen oder Änderungen

Akut-Banner ganz oben, dauerhaft sichtbar — für Schulausfall, Elternabend-Änderungen, Notfälle

Elternkonto

Kein Login — jedes Mal Name, Klasse und Telefon neu eintippen

Einmal anmelden, Formular automatisch ausgefüllt — Krankmeldung in Sekunden

Was dieser Prototyp löst

HTTPS mit automatisch erneuerten SSL-Zertifikaten (Let's Encrypt)
Vollständiges, aktuelles Impressum (DDG)
DSGVO-konforme Datenschutzerklärung (Vorlage)
Barrierefreiheitserklärung nach EU-Vorlage
Semantisches HTML5 + ARIA + `lang="de"` — Basis für WCAG 2.1 AA
Tastatur-Navigation, Fokus-Stile, Landmark-Rollen
Farbkontrast ≥ 4,5:1 (Tailwind-Farbsystem)
Digitale Krankmeldung — kein Anruf, kein Warten
Responsive Design — mobiloptimiert
Elternkonto mit automatischem Formular-Prefill

Hinweis: Vollständige WCAG-2.1-AA-Konformität erfordert ein formales Audit durch akkreditierte Prüfer (BITV-Test). Dieser Prototyp schafft die technische Grundlage — ein Audit empfiehlt sich vor dem Launch.

Nächste Schritte bis zum Launch

1

Freigabe durch Schulleitung

Inhalte bestätigen: Telefon, E-Mail, Öffnungszeiten, Schulprofil, Lehrkraft-Namen.

2

Datenschutz-Check

Datenschutzerklärung und AVV durch DSB des Landkreises Marburg-Biedenkopf absegnen lassen.

3

Launch & Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung nach EU-Vorlage veröffentlichen. BITV-Audit als nächsten Schritt planen.